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Ich möchte Ihnen an dieser Stelle meine Berechnungen zum Existenzminimum eines Single-Haushaltes in Deutschland vorstellen. Als Beispielperson habe ich mich selbst genommen, wenn ich mit Arbeit meinen gesamten
Lebensunterhalt verdienen müßte. So eine Berechnung ist sehr wichtig, da sie für viele Lebens- und Rechtsbereiche heranzuziehen ist. Da wäre zum Beispiel die Unzumutbarkeit einer Arbeit gegenüber dem Arbeitsamt
nachzuweisen, weil die Arbeit nicht das notwendige Existenzminimum hergibt. Oder als Selbstbehaltsgrenze gegenüber Gläubigern oder der unterhaltsberechtigten Ex-Ehefrau oder Kindern.
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Stand Datum:
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31. Mai 2004
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Strom (BEWAG)
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19,50 Euro
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Gas (GASAG)
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0,00 Euro
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Miete (1,5 Zi.-Wohnung)
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413,53 Euro
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Rundfunk + TV (GEZ)
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16,15 Euro
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Hausratversicherung
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10,55 Euro
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Haftpflichtversicherung
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4,51 Euro
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Vereine
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0,00 Euro
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Gewerkschaft
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15,00 Euro
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DRK... (Spenden)
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0,00 Euro
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Girokonto (Postbank)
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7,49 Euro
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Zuzahlung Medikamente + Ärzte
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20,00 Euro
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Telefon + Online (Telekom)
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44,00 Euro
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Fahrkosten (BVG Monatsmarke AB)
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63,00 Euro
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Bibliotheksnutzung
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0,83 Euro
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Fortbildung (VHS-Kurse)
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10,00 Euro
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Essen + Trinken + Putzen
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175,00 Euro
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Rate Mietkaution
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25,56 Euro
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Rate Überbrückungsgeld
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25,00 Euro
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Kleidung
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25,00 Euro
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Fachliteratur
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25,00 Euro
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Computer
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50,00 Euro
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Elektronik + Werkzeug
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25,00 Euro
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Möbel
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25,00 Euro
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Summe netto:
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1000,12 Euro
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Lohnsteuer + Sozialabgaben
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500,06 Euro
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Erforderlicher Brutto-Lohn:
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1500,18 Euro
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Stundenlohn (=17,00 DM)
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8,69 Euro
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Arbeitsstunden monatlich:
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172,633199
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Arbeitsstunden wöchentlich:
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39,838737
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Es wird deutlich, daß die 35-Stunden-Woche nicht mehr ausreicht bei dem, was die Arbeitgeber einem Facharbeiter heute noch zahlen wollen (17,00 DM pro Stunde brutto, kein 13. Monatsgehalt).
Auch der Selbstbehaltsbetrag von 1560 DM netto (797,62 Euro; Stand/Quelle: DJure 2001) für Unterhaltszahlungen reicht nicht mehr aus. Dies ist besonders schlimm, weil es sich dabei um Strafgesetze handelt, die den
nicht zahlen könnenden Unterhaltspflichtigen ins Gefängnis bringen.
Es ist an der Zeit, Mindestlöhne festzusetzen, die zumindest im Arbeitsamtsrecht das Recht auf Ablehnung einer zu schlecht bezahlten Arbeit einräumen müssen.
Wenn die Löhne nicht erhöht werden können, muß wenigstens auf der Kostenseite gedrosselt werden, anstatt die Kosten ständig zu erhöhen (BVG, Mieten...). Insbesondere die Mieten sind aufgrund von Grund- und
Immobilienspekulation und Abschaffung des sozialen Wohnungsbaus stark gestiegen.
Ich möchte noch darauf hinweisen, daß diese Rechnung keinen PKW berücksichtigt, den ja viele haben, der aber für einen Single in Berlin nicht unbedingt nötig ist.
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