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Stellungnahme zu einem Artikel in der tz (Tageszeitung München im Juli oder August 2003) mit dem Titel: “Sozialhilfeempfänger als Privatpatienten”

Die tz wollte den Eindruck erwecken, daß Sozialhilfeempfänger im Krankheitsfall besser behandelt würden als der normale, arbeitende Mensch. Dies ist diesem bürgerlichen Faschistenblatt auch voll gelungen, wie die in der gleichen Zeitung später abgedruckten Leserbriefe zeigten. So, und jetzt meine Meinung dazu:

Die Behauptung, Sozialhilfeempfänger seien Privatpatienten, ist in etwa 90% der Fälle gelogen. Die meisten Sozialhilfeempfänger bekommen nur ergänzende Sozialhilfe, weil ihre sonstigen Sozialleistungen zum Leben nicht ausreichen. Durch diese Sozialleistungen, wie Rente, Arbeitslosengeld oder Arbeitslosenhilfe, sind diese Leute in der Krankenkasse weiterhin pflichtversichert, in der sie vor dem Eintritt der Rente oder der Arbeitslosigkeit versichert waren. Ist jemand nicht in einer Krankenkasse pflichtversichert, hat er gar keine Krankenversicherung und muß wegen jedem Arztbesuch zum Sozialamt erst mal rennen, damit die Behandlung bezahlt wird. Das liegt aber an unserem kapitalistischen System, daß es Leute geben kann, die gar nicht krankenversichert sind.

Unten möchte ich Ihnen mehrere beispielhafte Berechnung zeigen, die ermitteln, wie viel einem Sozialhilfeempfänger, einem Grundsicherungsempfänger oder einem geringfügig Dazuverdienenden zur freien Verfügung in der Woche übrigbleibt. Es gibt nämlich immer noch Leute, die glauben, ein Sozialhilfeempfänger hätte 700 - 800 DM pro Monat zur Verfügung.

1. Einkommen

(monatlich)

 

 

EU-Rente

292,14 Euro

 

erg. Sozialhilfe

376,92 Euro

 

Summe Eingänge:

669,06 Euro

2. Abgänge vom Girokonto

(monatlich)

 

 

Miete

385,06 Euro

 

Telefon + Online

40,00 Euro

 

Kontogebühren

7,49 Euro

 

Strom

20,50 Euro

 

Summe Abgänge:

453,05 Euro

3. Bleibt zum Abheben übrig:

(monatlich)

216,01 Euro

macht pro Woche:

(wöchentlich)

49,85 Euro

Ausgaben für Essen&Trinken

(wöchentlich)

35,00 Euro

zur freien Verfügung:

(wöchentlich)

14,85 Euro

 

Stand: 11. Mai 2003

 

Modellbeispiel 2: Bei Grundsicherungsleistungen (Stand 25.09.2003). Dazu ist jedoch anzumerken, daß es bei der neu eingeführten Grundsicherung (ab 01.01.2003) keinen Anspruch auf einmalige Leistungen wie Kleidergeld, Reparaturen oder ähnliches mehr gibt.

1. Einkommen:

(monatlich)

 

 

EU-Rente:

295,19 Euro

 

Wohngeld:

203,00 Euro

 

Grundsicherung:

244,83 Euro

 

Summe Eingänge:

743,02 Euro

2. Abgänge vom Girokonto

(monatlich)

 

 

Miete:

399,24 Euro

 

Telefon:

40,00 Euro

 

Kontogebühren:

7,49 Euro

 

Strom:

20,50Euro

3.sonstige fixe Kosten:

(monatlich)

 

 

BVG Monatsmarke:

20,40 Euro

 

Summe Abgänge:

487,63 Euro

4. bleibt übrig:

(monatlich)

255,39 Euro

 

(das sind wöchentlich:)

58,94 Euro

 

Ausgaben für Essen (wöchentlich):

35,00 Euro

5. zur freien Verfügung:

(wöchentlich)

23,94 Euro

 

(Stand: 25.09.2003)

 

Modellbeispiel 3: Bei geringfügiger Beschäftigung mit 340 Euro Lohn (das ist das maximal mögliche bei EU-Rente) Stand: 18.10.2003. Es kann keine Garantie dafür übernommen werden, daß das angegebene Wohngeld stimmt, da das zuständige Wohnungsamt sich bisher beharrlich weigert, eine Probeberechnung durchzuführen. Die Wohngeldtabellen können im Internet unter www.bmvbw.de abgerufen werden. Es wäre mit noch anderen Effekten einer Berufstätigkeit zu rechnen, etwa daß Grundsicherung zurückgezahlt werden muß oder nur als Überbrückungsgeld gewährt wird, da die Grundsicherung und Wohngeld monatlich im Voraus, der Lohn aber erst nachträglich gezahlt wird. Umgekehrt, wenn die Beruftätigkeit beendet wird, ist es so, daß nicht sofort Sozialleistungen gezahlt werden, weil die Ämter davon ausgehen, daß im Monat der Antragstellung noch Geld vom Vormonat, in dem noch gearbeitet wurde, überwiesen wird und damit auch als Einkommen zählt.

 

1. Einnahmen:

(monatlich)

 

 

EU-Rente:

295,19 Euro

 

Arbeitsentgelt Zuverdienst:

340,00 Euro

 

Wohngeld:

237,00 Euro

 

Summe Einnahmen:

872,19 Euro

2. Ausgaben:

(monatlich)

 

 

Miete:

399,24 Euro

 

Telefon:

45,00 Euro

 

Kontogebühren:

7,49 Euro

 

Strom:

20,50 Euro

 

Monatsfahrkarte:

56,00 Euro

 

GEZ (Rundfunk&TV)

16,15 Euro

 

Haftpflichtversicherung:

4,51 Euro

 

Hausratversicherung:

10,55 Euro

 

Summe fixe Kosten:

559,44 Euro

Bleibt übrig:

(monatlich)

312,75 Euro

 

(wöchentlich)

72,18 Euro

 

Ausgaben für Essen:

35,00 Euro

Zur freien Verfügung:

(wöchentlich)

37,18 Euro

 

Stand: 18.10.2003

 

Ab 01.01.2004 ist eine neue Berechnung gültig. Es haben sich folgende Veränderungen ergeben:

1. Bei der Monatsfahrkarte wurde die Sozialfahrkarte zu 20,40 Euro abgeschafft. Die normale Monatsmarke kostet jetzt 58,50 Euro. Es ist natürlich zu überlegen, ob man dann nicht lieber mit Einzelfahrscheinen fährt (2,20Euro).

2.Die Zuzahlungsbefreiung bei Medikamenten für Leute mit geringem Einkommen wurde abgeschafft und es sind Zuzahlungen bei Arztbesuchen fällig. Ich habe vorerst 20 Euro pro Monat dafür geschätzt (3x Medikamente N2 + 1 Hausarztbesuch pro Vierteljahr).

Die zugehörige Berechnung ist in der Tabelle unterhalb zu sehen.

 

1. Einkommen

(mtl.)

 

 

EU-Rente

295,19 Euro

 

Wohngeld

218 Euro

 

Grundsicherung

229,83 Euro

 

Summe Eingänge:

743,02 Euro

2. Abgänge vom Girokonto

(mtl.)

 

 

Miete

399,24 Euro

 

Telefon + Internet

40,00 Euro

 

Kontogebühren

7,82 Euro

 

Strom

20,50 Euro

 

Haftpflichtversicherung

4,51 Euro

 

Hausratversicherung

10,55 Euro

3. sonstige fixe Kosten

BVG Monatsfahrkarte

58,50 Euro

 

Medikamente + Ärzte Zuz.

20,00 Euro

 

Summe Abgänge

561,12 Euro

4. bleibt übrig:

(mtl.)

181,90 Euro

macht pro Woche:

 

41,98 Euro

 

Ausgaben für Essen:

35,00 Euro

zur freien Verfügung

(pro Woche)

6,98 Euro

 

Stand: 11.01.2004

 

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